"Der Bürgerverein Strohausen e.V. von A bis Z"
1. Vorsitzender: Er vertritt den Verein nach außen und leitet die Vorstandssitzungen und
Mitgliederversammlungen. Weitere Aufgaben werden während den Vorstandssitzungen beschlossen. Er schlägt dem Vorstand richtungsweisende Aktivitäten vor, die der Erfüllung der Satzung dienen. Er
ist verantwortlich für die Einhaltung der Satzung.
2. Vorsitzender: Er vertritt den 1. Vorsitzenden in allen o. g. Belangen.
Aufgaben: Alle nicht in diesem Verzeichnis aufgeführten Aufgaben werden bei den Vorstandsschafts- oder Mitgliederversammlungen vergeben.
Aufwandsentschädigung: Dem 1. Vorsitzenden, stehen
für ihre Sachaufwendungen eine pauschale Entschädigung zu. Die Höhe wird in der ersten Vorstandssitzung nach der Jahreshauptversammlung durch die stimmberechtigten Teilnehmer festgelegt. Alle
übrigen Aufwendungen werden gegen Nachweis beglichen, sofern sie der Satzung bzw. der Vereinsordnung entsprechen.
Ausflug: Jährlich, in den Sommermonaten soll ein Tagesausflug stattfinden. Anfang des Jahres wird ein Ausflugsziel festgelegt und die Planung vergeben. Hierfür kommen Vorstandschaft, sowie
Vereinsmitglieder in Zusammenarbeit mit einem Reiseunternehmen in Betracht.
Beisitzer: Als Mitglieder der Vorstandschaft haben sie satzungsgemäß gleiche Rechte und Pflichten, wie die übrige Vorstandschaft. Sie tragen zu allen Entscheidungen im Verein bei und
erledigen die in den Vorstandssitzungen übernommenen Aufgaben.
Beitrag: Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit 10,00 € und wird am Anfang des Kalenderjahres im Voraus entrichtet.
Beitragsfrei: Alle Ehrenmitglieder werden vom Beitrag freigestellt. Ebenfalls sind alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei.
Binnensiel: Die Überwachung und Pflege des Dorfplatzes im Binnensiels hat der Verein übernommen. Zur Zeit. wird die Pflege extern vergeben Auch die Pflege Schiffsmodells am
Eifler-Haus obliegt dem Bürgerverein.
Ehrenmitgliedschaft: Am Tage des 85. Geburtstages werden unsere Mitglieder zu "Ehrenmitglieder" ernannt. Die Ehrenurkunde wird zu diesem Anlass von Mitgliedern der Vorstandschaft
überbracht. Besonders um den Verein verdiente Mitglieder können, auf Vorschlag, durch die Jahreshauptversammlung zu Ehrenmitglieder ernannt werden.
Finanzieller Rahmen: Alle Ausgaben des BV Strohausen müssen sich im ange- messenen Rahmen bewegen. Alle Ausgaben ab 100,-- Euro ist von der Vor- standschaft mehrheitlich zuzustimmen.
Friesensport: Die Pflege des Friesensport, wie Boßeln und Besenwerfen, wird als Wettkampf mit anderen Vereinen aufrecht erhalten.
Gästebuch: Einträge im Gästebuch werden von dem Homepageverantwortlichen in Absprache mit dem Vorstand beantwortet
Gerätewart: Er pflegt alle Geräte, den Maibaum und die Sitzbänke des BV. Er lässt die Sicherheit des Maibaumes und seine elektrische Anlage fachmännlich prüfen und informiert die
Vorstandschaft.
Geschäftsführung: Die Geschäfte des Vereins werden satzungsgemäß, von der gesamten Vorstandschaft, zu gleichen Teilen, hinsichtlich der Rechte und Pflichten geführt.
Homepage: Der Internetauftritt des Vereines wird redaktionell vom 1. Vorsitzenden verantwortet. Er wird von einer zweiten Person unterstützt.
Jahreshauptversammlung: Anfang des Jahres findet die Jahreshaupt- versammlung statt. Die Einladungen erfolgen schriftlich und durch Bekanntgabe in der
Presse,
Jugendarbeit: Um die Zukunft des Vereins zu sichern, hat die Vorstandschaft ein für Jugendliche
geeignetes Angebot zu entwickeln. Jugendliche sind beitragsfrei. Wir gehen, soweit wie möglich, auf die Jugendlichen in allen Sparten unseres Vereins ein.
Kassenprüfer: Immer 2 Kassenprüfer prüfen die Kasse des Vereins, auf Einladung des Kassenwartes, rechtzeitig vor der anstehenden Jahreshauptversammlung. Sie werden wechselweise
für 2 Jahre gewählt.
Kassenwart: Er bucht die laufenden, finanziellen Vorgänge des Vereines und führt und überwacht seine Bücher und Konten, Er führt die Bargeldkasse. Er bezahlt, sofern persönlich
zugegen, die jeweiligen Aufwendungen, Er prüft ggf. die Berechtigung einer Ausgabe. .Er führt die Mitgliederliste zu ehrende Mitglieder. Geburtstage(80 und dann alle 5 Jahre
)Hochzeitstage ( Silber, Gold ,Diamant ) entnimmt er der Datei und gibt sie dem Vergnügungsausschuss weiter.
Knobel- und Skatabend: An einem Freitag im Februar findet der Knobel- und Skatabend statt. Den Termin klärt der Schriftführer mit dem Vereinswirt. Um die Organisation und Gewinnbeschaffung
kümmert sich der Vergnügungsausschuss.
Maibaum: Der Gerätewart prüft die Sicherheit des Maibaumes und seine elektrische Anlage und informiert die Vorstandschaft. Der Vorstand sichert die Gestellung eines Musikzuges Um Buchung
des Musikzuges und der Entrichtung der GEMA kümmert sich der Kassenwart. Am Abend des 30. Aprils setzt der BV seinen Maibaum. Rechtzeitig muss an Buchsbaum und die Örtlichkeit zum Binden gedacht
werden. Abends wird die Fahne am Maibaum bis Mitternacht bewacht.
Marktwagen: In den Wochen vor dem Rodenkirchener Markt baut der BV Strohausen einen Motivwagen, mit dem am Umzug, am Sonnabend, zur Eröffnung des Marktes teilgenommen wird. Anfang
August wird das Motiv von der Vorstandschaft, dem Vergnügungsausschuss und mit Hilfe der erfahrenen Marktwagenbauer festgelegt. Wenn der Wagen halb fertig ist, findet ein Bergfest für die
Beteiligten, statt. Für die Organisation, z.B. Getränke, Wurst usw., auch während des gesamten Marktwagenbaues, ist der Vergnügungsausschuss zuständig.
Mitgliederversammlung: Siehe Jahreshauptversammlung.
Orgeln: Marktsonnabend und -sonntag zieht der BV Strohausen, auf festgelegten Routen, mit mind. 2 Mitgliedern, mit der, von der Gemeinde bereitgestellten Orgel durch unseren Ortsteil und
bittet um Spenden für unsere Vereinsarbeit.
Osterfeuer: Am Ostersonnabend wird mit Einbruch der Dunkelheit traditionell das Osterfeuer abgebrannt Für den Ablauf zeichnet der Vergnügungs- ausschuss in Abstimmung mit dem
Vorstand verantwortlich. Für die rechtzeitige Anmeldung bei der Gemeinde ist der Vorstand zuständig.
Plattdüütsch: Das Plattdeutsche wird in Form eines regelmäßigen , plattdeutschen Frühschoppens, sowie plattdeutsche Vorträge usw. gefördert.
Presse: Den Kontakt mit der Presse pflegen der 1. Vorsitzenden und der Schrift- führer. Hierzu zählen Berichte über Ereignisse und Vorankündigen von Veran- staltungen.
Protokoll: Protokollführer während aller Sitzungen und Versammlungen ist der Schriftführer. Der 1. Vorsitzende gibt die Protokolle frei.
Quittungen: Quittungen über Vereinsbeiträge stellt der Kassenwart aus.
Radtour: Lässt die Witterung es zu, wird im Sommer eine Radtour für die Vereinsmitglieder angeboten. Kurzfristig Bekanntgabe in der Presse. Eine Lokalität für die Kaffeetafel wird im
Vorfeld festgelegt.
Satzung: Die Satzung ist die vom Amtsgericht genehmigte, vereinsbeschreibende Unterlage Sie ist für den BV verbindlich und kann durch jedes Vereinsmitglied beim Schriftführer angefordert
werden. Die Maßnahmen zur Erfüllung der Satzung stehen in dieser Vereinsordnung "Der BV Strohausen von A bis Z".
Schaukasten: An der Straße "Zu den Deichen" und am Dorfplatz stehen die Schaukästen des BV. Alles Aktuelle wird dort vom Vorstand bzw. Schriftführer ausgehängt.
Schriftführer: Er erledigt den Schriftverkehr für den Verein. Protokollführung und Protokollerstellung über die Versammlungen, Er organisiert für den Fall seiner Abwesenheit bei den
Sitzungen eine Vertretung.
Termine: Termine werden in der Vorstandschaft abgestimmt und durch den Schriftführer veröffentlicht. Sie werden im Schaukasten, dem Internet und ggf. in der Tages- presse
bekannt gegeben. Um eine frühzeitige Terminsicherheit zu erreichen, sind für die Aktivitäten im Herbst des Vorjahres festzulegen. Soweit bekannt, werden sämtliche Termine der Bürger- und
Touristikinformation Stadland mitgeteilt.
Traditionen: Der Verein veranstaltet traditionell die Brauchtumsfeste Osterfeuer und Maibaumsetzen. Die Brauchtümer Knobel- Skatabend, Marktwagen, Tagesausflug, Plattdeutsch und Friesensport
entwickelten sich innerhalb des Vereins. Die Vorstandschaft ist dafür verantwortlich, dass diese Veranstaltungen unverändert Jahr für Jahr durchgeführt werden. Die veränderlichen Bestandteile
sind als Anlage dieser Vereinsordnung schriftlich zu fixieren und verbindlich einzuhalten. Änderungen von traditionellen Abläufen sind nur über mehrheitliche Abstimmungen bei
Mitgliederversammlungen möglich.
Trauerfall: Der 1. Vorsitzende schreibt eine Kondolenz- Karte. In
diese wird ein Betrag von 25,00 € in bar zur Grabpflege gelegt . Ausnahmen für besonders verdiente Mitglieder können von der Vorstandschaft beschlossen werden (z.B. Anzeige oder
Trauerkranz)
Vereinsordnung: Eine Vereinsordnung wird durch diesen Leitfaden des BV erfüllt. Die Maßnahmen zur Erfüllung der Satzung stehen in dieser Vereinsordnung "Der Bürgerverein Strohausen
von A bis Z".
Vergnügungsausschuss: Er erweitert den Vorstand, nimmt an den Sitzungen der Vorstandschaft teil, sofern die Tagesordnung es erfordert. Er organisiert und unterstützt die Aktivitäten des
Vereines, die dem Vergnügen dienen u.a. durch die Beschaffung von Speisen und Getränken. Seine Wahl steht zusammen mit der Wahl der Vorstandsschaft an. Er spricht, wie auch die
Vorstandschaftsmitglieder, Mitglieder zu den anstehenden Gemeinschaftsarbeiten an.
Vorstand: Er besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Vorstandschaft: Sie besteht satzungsgemäß aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem
Kassenwart und den Beisitzern.
Vorstandschaftssitzungen: In unregelmäßigen Abständen, je nach Bedarf, werden Vorstandssitzungen abgehalten. Hier werden die zurückliegenden Vereinsaktivitäten aufgearbeitet, sowie die Aufgaben für
anstehende Aktivitäten, soweit sie nicht in Satzung bzw. hier festgeschrieben sind. Die Mitglieder des Vergnügungsausschuss sind durch Gewohnheitsrecht ebenfalls stimmberechtigt.
Bei Stimmengleichheit gilt die Satzung.
Vortragsveranstaltungen: Der BV ist bemüht, für seine Mitglieder Vorträge mit unterhaltsamen, wie auch informellen Themen, zu organisieren. Die Vorstandschaft hat zuvor jeweils die Kostenlage
und damit die Notwendigkeit von Eintrittsgeldern zu prüfen und zu beschließen.
Wassersport: Im Verein ist die Möglichkeit gegeben, der Wassersportabteilung beizutreten. Der alte Strohauser Außensiel ist deren Heimathafen. Die Abteilung verfügt über eine eigene Satzung,
sowie eigene Führung. Im Paragraphen 1 der Wassersportler ist festgelegt, dass alle Mitglieder dem BV Strohausen angehören müssen.